Unterlagen für Förderanträge

Viele energetische Sanierungen sind förderbar.
Förderanträge können je nach Maßnahme bei BAFA oder KfW gestellt werden.

Bei BAFA-Anträgen erstellen wir für Ihre Maßnahme die Technische Projektbeschreibung (TPB) und nach Abschluss der Maßnahme denn Technischen Projektnachweis (TPN).
Bei KfW-Anträgen werden BzA und BnD erstellt.

Bei der Heizungsförderung sind einige Besonderheiten zu beachten.

Heizungsförderung 2024



Das Kombinationsverbot von BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) wurde zum 01.01.2024 aufgehoben. Die Förderung für ein geplantes Vorhaben kann jetzt verbessert werden, indem einzelne Förderprogramme, je nach Vorgabe der Richtlinien, kombiniert werden.
Die BEG lässt eine Kombination bis maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu.
Gemeinsam mit qualifizierten Partnerunternehmen versorgen wir Sie mit modernen Wärmepumpen.

Energieeffizienz... 
...unsere Leidenschaft