Wärmepumpe
Wärmepumpen sind förderbar.
Das Kombinationsverbot von BEG EM (Einzelmaßnahmen) mit BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nichtwohngebäude) wurde zum 01.01.2024 aufgehoben. Die Förderung für ein geplantes Vorhaben kann jetzt verbessert werden, indem einzelne Förderprogramme, je nach Vorgabe der Richtlinien, kombiniert werden.
Die BEG lässt eine Kombination bis maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten zu.
Gemeinsam mit qualifizierten Partnerunternehmen versorgen wir Sie mit modernen Wärmepumpen.
Um Ihnen ein erstes Angebot zu machen benötigen wir folgende Angaben: